Informieren Sie sich hier über das Gelbfiebervirus
Wir sind zugelassene Gelbfieberimpfstelle und haben im Regelfall auch Impfstoff in der Praxis vorrätig. Bitte machen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise in Endemiegebiete einen Impftermin aus.
Die Impfung sollte mindestens 10 Tage vor Einreise erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Impfung gesund sein müssen.
Also planen Sie nicht zu knapp. Auch wir haben nicht immer Termine frei.
Der Abstand zu einer Mumps Masern Röteln Impfung muss 4 Wochen betragen, oder am selben Tag erfolgen. Abstand/ Wartezeit zu Totimpfstoffen( Tetanus, Diphterie, Hepatitis, ....)ist nicht nötig.
Nach der Impfung müssen Sie für eine Nachbeobachtungszeit, mindestens 30 Minuten, in der Praxis verweilen, bitte bei der Terminverinbarung beachten.
Mögliche Nebenwirkungen(Fieber, Unwohlsein, Müdigkeit) können auch noch bis über eine Woche nach der Impfung auftreten- auch das sollten Sie bei der Terminplanung beachten. (nicht in wichtige Prüfungen( Abitur/ Uni) planen)
Kurzfristige Termine sind nur im Ausnahmefall vorgesehen- also planen Sie rechtzeitig.
Schwangere und immunsupprimierte Patienten(auch nach hohen Dosen Cortison) dürfen nicht geeimpft werden, Kinder erst ab einem Alter von 10 Monaten. Eine Allergie gegen Hühnerweiweiß schliesst die Impfung aus.
Die Impfung muss in einem internationalem(gelben) Impfbuch dokumentiert werden, dass auf Verlangen bei der Einreise in manchen Ländern vorgewiesen werden muss- bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit.
Sollten Sie einen Impftermin nicht wahrnehmen können bitten wir rechtzeitige Absage, spätestens am Morgen des impftages bis 9:30 wenn der Termin nachmittags ist, sonst am Vortag. Sollten Sie nicht absagen und wir den Termin nicht kurzfristig nachbesetzen(wir sind eine Terminpraxis) können, müssen wir ein Ausfallhonorar in Höhe einer Beratung abrechnen. Bei zeitgerechter Absage, entstehen Ihnen keine Kosten.
Achtung: Für die Einreise in bestimmte Länder ist ein Impfnachweis vorgeschrieben! Sie verlangen eine Impfbescheinigung im Impfausweis mit dem offiziellen Impfsiegel der Gesundheitsbehörden durch eine ermächtigte Gelbfieberimpfstelle. Gegebenenfalls kann die Einreise verweigert werden. Kommt eine Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen infrage, kann der Arzt ein entsprechendes Impfbefreiungszeugnis (Exemption Certificate) ausstellen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass das Zertifikat anerkannt wird.